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   VG Cottbus, 01.12.2021 - 9 K 1929/17.A   

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VG Cottbus, 01.12.2021 - 9 K 1929/17.A (https://dejure.org/2021,73902)
VG Cottbus, Entscheidung vom 01.12.2021 - 9 K 1929/17.A (https://dejure.org/2021,73902)
VG Cottbus, Entscheidung vom 01. Dezember 2021 - 9 K 1929/17.A (https://dejure.org/2021,73902)
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Volltextveröffentlichung

  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3 Abs 1; AsylG, § 3d; AsylG, § 3e; AsylG, § 4 Abs 1; AufenthG 2004, § 60 Abs 5; AufenthG 2004, § 60 Abs 7; AufenthG 2004, § 60a Abs 2c; MRK, Art 3; EURL 95/2011, Art 4 Abs 4
    Kamerun: Kein krankheitsbedingtes zielstaatsbezogenes Abschiebungsverbot für eine ledige, gut ausgebildete und erwerbsfähige Frau; Hepatitis B im Herkunftsland zu zumutbaren Kosten behandelbar

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • VG Cottbus, 14.08.2020 - 9 K 1161/17
    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2021 - 9 K 1929/17
    In Kamerun besteht selbst im anglophonen Landesteil kein internationaler oder innerstaatlicher bewaffneter Konflikt auf einem für eine subsidiäre Schutzgewährung hinreichend hohen Gefährdungsrisiko (vgl. hierzu ausführlich: VG Cottbus, Urteil vom 14. August 2020 - VG 9 K 1161/17.A - juris Rn. 25-33).

    Mit Blick auf die allgemeine wirtschaftliche Lage in Kamerun sind die Voraussetzungen für ein Abschiebungsverbot nicht erfüllt (vgl. VG Cottbus, Urteil vom 14. August 2020 - VG 9 K 1161/17.A-juris Rn. 34 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2021 - 9 K 1929/17
    Liegen also die Voraussetzungen eines nationalen Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK wegen schlechter humanitärer Bedingungen nicht vor, so scheidet auch eine im Rahmen des § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG relevante extreme Gefahrenlage aus (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil v. 12. Oktober 2018 - A 11 S 316/17 - juris, Rn. 453).
  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2021 - 9 K 1929/17
    Dabei sind dem Ausländer alle Arbeiten zumutbar, auch solche, für die es keine Nachfrage auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt gibt, die nicht überkommenen Berufsbildern entsprechen, etwa weil sie keinerlei besondere Fähigkeiten erfordern, und die nur zeitweise, etwa zur Deckung eines kurzfristigen Bedarfs, beispielsweise in der Landwirtschaft oder auf dem Bausektor, ausgeübt werden können (BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - BVerwG 1 VR 3.17 - juris Rn. 119).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2021 - 9 K 1929/17
    erneut realisieren werden (BVerwG, Urteil vom 27. April 2010 - BVerwG 10 C 5.09 - juris Rn. 23).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2017 - 2 L 85/17

    Anwendungsbereich des § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG (juris: AufenthG 2004)

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2021 - 9 K 1929/17
    Die Regelung in § 60a Abs. 2c und 2d AufenthG umfasst nach ihrem Wortlaut, ihrer Entstehungsgeschichte und ihrem Sinn und Zweck auch die Feststellung zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse nach § 60 Abs. 7 AufenthG (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 28. September 2017 - 2 L 85/17 - juris, Leitsatz und Rn. 13).
  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2021 - 9 K 1929/17
    Die Furcht vor Verfolgung ist begründet, wenn dem Ausländer die vorgenannten Gefahren aufgrund der in seinem Herkunftsland gegebenen Umstände in Anbetracht seiner individuellen Lage tatsächlich, d.h. mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. März 2013 - BVerwG 10 C 23.12 - juris).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 10 C 7.11

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; dauerhafte Änderung der Verhältnisse im

    Auszug aus VG Cottbus, 01.12.2021 - 9 K 1929/17
    Hinsichtlich des Prognosemaßstabs ist bei der Prüfung der Flüchtlingseigenschaft - wie auch bei der des subsidiären Schutzes - der Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zugrunde zu legen (zum einheitlichen Wahrscheinlichkeitsmaßstab: BVerwG, Urteil vom 1. März 2012 - BVerwG 10 C 7.11 - juris Rn. 12).
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